Allgemeine geschäftsbedienungen

REFLECTION – THE AGENCY 
Lorenz Reiter Straße 1/1/44
1110 Wien

Folgend „Agentur“ genannt

1.     Vertragsabschluss und Geltungsbereich

Alle Rechtsgeschäfte zwischen dem Kunden und der Reflection THE AGENCY (in der Folge als „Agentur“ bezeichnet) werden ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen „AGB“ abgewickelt. Verträge werden von der Agentur nur auf der Grundlage der folgenden Bedingungen geschlossen. Der Kunde erkennt ausdrücklich an, diese AGB rechtsverbindlich zur Kenntnis genommen zu haben, so dass sie Bestandteil des Vertrages geworden sind. Dies gilt auch im Falle eines Verweises des Kunden auf seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht anerkannt, es sei denn, es wird im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Die Agentur widerspricht ausdrücklich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden. Es bedarf keines weiteren Widerspruchs seitens der Agentur, um den AGB des Kunden zu widersprechen.

Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, insbesondere auch dann, wenn bei ergänzenden Vereinbarungen nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

Änderungen der AGB werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht binnen 14 Tagen schriftlich widerspricht. Als Schriftlichkeit wird ausdrücklich die Übermittlung per E-Mail vereinbart. 

2.     Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

Umfang und Art der Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Vertrag mit dem Kunden oder der Auftragsbestätigung der Agentur („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen in Bezug auf den Inhalt der Leistung bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegebenen Rahmens hat die Agentur bei der Durchführung des Auftrags Gestaltungsfreiheit.

Sämtliche Leistungen der Agentur (insbesondere Vorentwürfe, Layouts, Skizzen, Bürstenabzüge, Reinzeichnungen, Blaupausen, Farbabdrucke, Kopien und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu prüfen und spätestens innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt freizugeben. Aus der Natur einer Leistung der Agentur, insbesondere aber aus produktionstechnischen Gründen, kann auch eine unmittelbare oder zeitnahe Freigabe erforderlich sein. Wird diese vom Kunden nicht rechtzeitig erteilt, haftet die Agentur nicht für Verzögerungen im Produktionsprozess.

Der Kunde hat der Agentur alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Er hat die Agentur über alle Umstände zu unterrichten, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Ausführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Mehraufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner nachträglich geänderten, unvollständigen oder unrichtigen Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen, verzögert werden oder weitere Arbeiten seitens der Agentur notwendig sind.

Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (z.B. Bilder, Schriften, Logos, Fotos etc.) auf allfällige Marken-, Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen und garantiert, dass diese frei von Rechten Dritter sind und somit für den vorgesehenen Zweck verwendet werden dürfen. Die Agentur haftet bloß im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht, jedenfalls aber im Innenverhältnis zum Kunden, nicht für die Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. 

Wird die Agentur von einem Dritten wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos. Er hat der Agentur sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch die Inanspruchnahme durch den Dritten entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen Rechtsvertretung. Der Kunde verpflichtet sich zur Unterstützung der Agentur bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter. Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur alle hierfür erforderlichen Unterlagen unaufgefordert und fristgerecht zur Verfügung zu stellen.

3.     Fremdleistungen/Beauftragung Dritter

Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst zu erbringen, sich bei der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen fachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen oder solche Leistungen zu substituieren.

Die Beauftragung Dritter im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber im Namen des Auftraggebers. Die Agentur ist für die sorgfältige Auswahl des Dritten und die Sicherstellung der erforderlichen fachlichen Qualifikation des Dritten zuständig.

Sofern die Agentur vereinbarte oder notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der Agentur.

In Verpflichtungen der Agentur gegenüber Dritten, die über die Laufzeit des Vertrages hinaus bestehen, hat der Kunde einzutreten. Dies gilt ausdrücklich auch für den Fall, dass der Vertrag aus wichtigem Grund gekündigt wird.

4.     Social Media

Der Kunde ist von der Agentur vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass sich die Anbieter von Social Media Kanälen wie Instagram, Facebook, TikTok etc. („Anbieter“) in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und Werbeauftritte aus welchen Gründen auch immer zu verweigern oder zu entfernen. Die Anbieter haben daher keine Verpflichtung zur Weitergabe von Inhalten und Informationen an die Nutzerinnen und Nutzer. Es besteht daher das für die Agentur nicht vorhersehbare bzw. nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und Werbeauftritte ohne Angabe von Gründen entfernt werden können. Im Falle einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird von den Anbietern zwar die Möglichkeit einer Gegendarstellung geboten, aber auch in diesem Fall behält sich die Agentur vor, die Inhalte sofort zu löschen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass es in diesem Fall einige Zeit dauern kann, bis der ursprüngliche, rechtmäßige Zustand wiederhergestellt ist. Die Agentur arbeitet auf der der Basis der Nutzungsbedingungen der jeweiligen Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch einem Auftrag des Kunden zugrunde. Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde ausdrücklich an, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines etwaigen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Die Agentur erklärt hiermit, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen durchzuführen und die Richtlinien der Social Media Kanäle einzuhalten. Der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass aufgrund der aktuell gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit für jeden Nutzer, eine Rechtsverletzung zu behaupten und damit eine Entfernung der Inhalte zu erwirken, eine Haftung der Agentur dafür, dass eine beauftragte Kampagne jederzeit abrufbar ist, ausgeschlossen ist.

5.     Ideen- und Konzeptschutz

Hat der potenzielle Kunde die Agentur bereits vor Abschluss des Vertrages Erstellung eines Konzepts ersucht und kommt die Agentur diesem Ersuchen vor Abschluss des Vertrages nach, so gilt nachfolgende Regelung:

Das Konzept ist, insbesondere sprachlich und grafisch, urheberrechtlich geschützt, und zwar sowohl in seinen sprachlichen als auch in seinen grafischen Teilen. Der potenzielle Kunde ist schon aufgrund des Urheberrechtsgesetzes nicht berechtigt, diese Teile ohne Zustimmung der Agentur zu verwenden oder zu bearbeiten.

Das Konzept enthält außerdem werberelevante Ideen.. Diese Ideen stehen am Anfang eines jeden kreativen Prozesses und sind als Impulsgeber für alles Spätere und somit als Ursprung der Marketingstrategie definiert. Geschützt sind somit die Elemente des Konzeptes, die für die Einzigartigkeit und die charakteristische Prägung der Vermarktungsstrategie von Bedeutung sind. Als Idee im Sinne dieses Vertrages gelten insbesondere Werbetexte, Werbeslogans, Illustrationen und Grafiken, Werbemittel usw., auch wenn sie noch keine Werkhöhe erreichen.

Der Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, die von der Agentur im Rahmen der Konzeption vorgestellten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.

Ist der potentielle Kunde der Meinung, dass ihm von der Agentur Ideen präsentiert wurden, die ihm bereits vor der Präsentation bekannt waren, so hat er dies der Agentur innerhalb von 14 Tagen nach dem Präsentationsdatum schriftlich (per Brief, Fax oder E-Mail) unter Beifügung von Belegen, die eine zeitliche Zuordnung ermöglichen, mitzuteilen.

Anderenfalls gehen die Vertragspartner davon aus, dass die Agentur dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Sollte die Idee vom Kunden verwertet werden, so ist davon auszugehen, dass die Agentur hieran verdienstlich wurde.

Durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung kann sich der potentielle Kunde von seinen Verpflichtungen nach diesem Punkt befreien.

6.     Termine

Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten nur annähernd und sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Verbindliche Terminabsprachen müssen schriftlich vereinbart bzw. von der Agentur schriftlich bestätigt werden. Als Schriftlichkeit wird ausdrücklich auch die Übermittlung per E-Mail vereinbart. 

Verzögert sich die Lieferung/Leistung der Agentur aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat oder nicht in der Person des Auftragsnehmers liegen, wie z.B Witterungsverhältnisse bei Außenaufnahmen, Ereignisse höherer Gewalt, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, Ausfall von Modellen, Reisebehinderungen, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, so ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang der Beeinträchtigung und der Kunde trägt das Risiko für diese Umstände. Entsprechend verlängern sich die Fristen. Der Kunde und die Agentur sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Verzögerung länger als zwei Monate andauert. 

Gerät die Agentur in Verzug, kann der Kunde erst dann vom Vertrag zurücktreten, wenn er der Agentur schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzuges sind ausgeschlossen, es sei denn, es wird Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen.

Die Agentur behält sich weiters das Recht vor, bei schriftlich vereinbarten Abgabeterminen eine Frist von 14 Tagen vor dem Abgabetermin als erforderliche Frist zur Rückmeldung bzw. Rücksendung von Entwürfen, Skizzen, Layouts, Präsentationen, etc. anzusetzen. Dies ist nötig, um die vereinbarte Qualität zu gewährleisten und etwaige Änderungen vornehmen zu können. Erfolgt 14 Tage vor dem Abgabetermin keine Rückmeldung bzw. Freigabe des Kunden an die Agentur, so ist die Agentur nicht an den Abgabetermin gebunden. Die Agentur haftet folglich nicht für Schäden, die aus der Nichteinhaltung des Abgabetermins entstehen.

Die Agentur behält sich für die Übersendung des finalen Arbeitsproduktes eine Frist von 10 Werktagen ab schriftlicher Freigabe des Layouts vor.

Fixgeschäfte liegen nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung vor. Im Fall allfälliger Lieferverzögerungen gilt Punkt 6 Absatz vier sowie Punkt 12 entsprechend.

Sendungen reisen auf Risiko und Kosten des Kunden.

7.     Dauer und Beendigung von Dauerschuldverhältnissen

Bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Vertragsparteien, Kunde und Agentur haben das Recht, das Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen jeweils zum Monatsletzten schriftlich zu kündigen.

Die Agentur hat bei Vorliegen eines wichtigen Grundes das Recht zur Kündigung des Vertrages ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist durch schriftliche Erklärung. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde wegen der Verletzung einer wesentlichen Bestimmung dieses Vertrages abgemahnt und unter Setzung einer Frist von mindestens 14 Tagen zur Beseitigung der Vertragsverletzung aufgefordert worden ist und der Kunde der Aufforderung nicht innerhalb der gesetzten Frist nachgekommen ist.

Im Falle des Rücktritts steht der Agentur bei Verschulden des Auftraggebers wahlweise ein pauschalierter Schadenersatz in Höhe von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder der Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Agentur von allen weiteren Leistungs- und Lieferverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten sowie Vorauszahlungen und/oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

Bei jeglicher Beendigung des Vertragsverhältnisses ist die Agentur berechtigt, ihre Leistungen einzustellen und sämtliche vom Auftraggeber erhaltenen Daten und Informationen unwiederbringlich zu löschen. Der Kunde hat seine Daten vor Beendigung des Vertragsverhältnisses auf eigene Kosten zu sichern. Erfolgt die Sicherung nicht rechtzeitig, sind Ansprüche (Gewährleistungsansprüche, Schadenersatz, etc.) gegenüber dem Auftragnehmer wegen Löschung der Daten jedenfalls ausgeschlossen.

8.     Vorzeitige Auflösung

Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Erklärung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

*      die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;

*      der Kunde trotz schriftlicher Abmahnung mit Nachfristsetzung von 14 Tagen wesentliche Pflichten aus diesem Vertrag, wie z.B. die Zahlung eines fälligen Betrages oder Mitwirkungspflichten, verletzt;

*      über das Vermögen des Kunden ein Konkursverfahren oder Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird;

*      begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden bestehen und dieser auf Verlangen der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor der Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit erbringt.

Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund durch schriftliche Erklärung mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Agentur trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von mindestens 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Vertragsbestimmungen verstößt.

9      Entgelt

Der Vergütungsanspruch der Agentur entsteht für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Agentur ist berechtigt, Vorschüsse zu verlangen, um ihre Aufwendungen zu decken. Die Agentur ist berechtigt, bei Aufträgen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, Zwischenabrechnungen, Vorausrechnungen oder Abschlagszahlungen zu verlangen.

Die Honorar- und Lizenzgebührenansprüche stehen unabhängig davon zu, ob das übersendete Arbeitsprodukt urheber- und / oder leistungsschutzrechtlich (noch) geschützt ist.

Die Agentur behält sich das Recht vor, einen Kostenvorschuss in Höhe von 50 % der zu erwartenden Kosten zu verlangen.

Die Vergütung versteht sich als Nettovergütung zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe. Ist im Einzelfall nichts anderes vereinbart, steht der Agentur für die erbrachten Leistungen und die Einräumung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte ein Honorar in marktüblicher Höhe zu.

Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich Gegenstand der vereinbarten Vergütung sind, sind Gegenstand einer gesonderten Vergütung. Alle der Agentur entstandenen Barauslagen sind vom Kunden zu erstatten.

Kostenvoranschläge der Agentur sind nicht bindend. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Agentur schriftlich veranschlagten Kosten um mehr als 15 % übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Der Kunde wurde bereits darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Kostenüberschreitungals vom Kunden genehmigt gilt, wenn der Kunde nicht innerhalb von drei Werktagen.nach dieser Mitteilung schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Bei einer Kostenüberschreitung bis zu 15 % bedarf es keiner gesonderten Mitteilung. Diese Kostenüberschreitung gilt von vorhinein als vom Kunden genehmigt.

Für alle Arbeiten der Agentur, die vom Kunden, aus welchen Gründen auch immer, nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt der Agentur das vereinbarte Entgelt. Die Anrechnungsbestimmung des § 1168 ABGB wird ausgeschlossen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde keine Nutzungsrechte an bereits erbrachten Leistungen. Nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich an die Agentur zurückzugeben.

10      Zahlungen

Das Entgelt ist mit Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig, soweit im Einzelfall nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung aller Barauslagen und sonstiger Aufwendungen.

Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. [SI1] [SA2] Für Verbraucher gelten die aktuell gültigen gesetzlichen Verzugszinsen. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzuges, die der Agentur entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies beinhaltet jedenfalls einen Pauschalbetrag von EUR 40, um die Betreibungskosten gemäß § 458 UGB abzugelten. Die Geltendmachung weiterer Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Agentur berechtigt, sämtliche Leistungen und Teilleistungen aus anderen mit dem Kunden geschlossenen Verträgen sofort fällig zu stellen.

Die Agentur ist nicht verpflichtet, vor Zahlung des aushaftenden Betrages weitere Leistungen zu erbringen. Die Verpflichtung zur Zahlung des Entgelts bleibt unberührt. 

Soweit eine Ratenzahlung vereinbart wurde, behält sich die Agentur das Recht vor, bei nicht fristgerechter Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen die sofortige Zahlung der gesamten Restschuld zu verlangen (Terminsverlust).

Der Kunde hat kein Recht zur Verrechnung eigener Forderungen mit Forderungen der Agentur.

11   Urheber- und Eigentumsrecht

Alle Leistungen der Agentur, auch jene aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Skizzen, Ideen, Vorentwürfe, Reinzeichnungen, Skribbles, Konzepte, Dias, Negative, etc.), auch einzelne Teile davon, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von dieser jederzeit, insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses, zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt mit der Zahlung des Entgelts das Nutzungsrecht für den vereinbarten Verwendungszweck. Vorbehaltlich einer ausdrücklichen Vereinbarung ist die Nutzung der Leistungen der Agentur durch den Kunden ausschließlich in Österreich zulässig. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung des von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Entgelts voraus. Nimmt der Kunde die Leistungen der Agentur bereits vor diesem Zeitpunkt in Anspruch, so beruht diese Inanspruchnahme auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.

Änderungen oder Bearbeitungen der Leistungen der Agentur, insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder für ihn tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und, soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind, des Urhebers zulässig.

Jede Nutzung der Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, bedarf unabhängig davon, ob diese Leistungen urheberrechtlich geschützt sind oder nicht, der Zustimmung der Agentur. Hierfür haben die Agentur und der Urheber Anspruch auf eine gesonderte angemessene Vergütung.

Die Verwertung von Leistungen der Agentur oder von Werbemitteln, für die die Agentur konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, bedarf auch nach Beendigung des Vertrages der Zustimmung der Agentur, unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht.

Für Nutzungen gemäß Punkt 12 Absatz vier steht der Agentur im 1. Jahr nach Vertragsende ein Anspruch auf die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarte Agenturvergütung zu. Im 2. und 3. Jahr nach Vertragsablauf nur noch die Hälfte bzw. ein Viertel der vertraglich vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Agenturvergütung mehr zu zahlen.

Der Kunde haftet gegenüber der Agentur für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Entgelts.

12   Kennzeichnung

Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

Die Agentur ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen schriftlichen Widerrufs durch den Kunden berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Website mit Namen und Firmenlogo auf die bestehende oder frühere Geschäftsverbindung mit dem Kunden hinzuweisen (Referenzhinweis).

13   Gewährleistung und Leistung 

Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls aber binnen acht Tagen nach Lieferung oder Leistung durch die Agentur, verdeckte Mängel binnen acht Tagen nach deren Erkennbarkeit, schriftlich unter Beschreibung des Mangels zu rügen, widrigenfalls die Leistung als genehmigt gilt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung wegen Mängeln ausgeschlossen.

Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge hat der Kunde Anspruch auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung oder Leistung durch die Agentur, sofern es sich nicht um unerhebliche Mängel handelt. Farbdifferenzen gelten bei der Nachbestellung nicht als erheblicher Mangel[SI5] . Die Agentur wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der Agentur alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen hat. Die Agentur ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die Agentur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. Dem Kunden stehen in diesem Fall die gesetzlichen Wandlungs- oder Preisminderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Kunden, die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.

Weitere Ansprüche stehen dem Kunden nicht zu, insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für etwaige Reise- und Aufenthaltskosten sowie Drittkosten oder entgangenen Gewinn und Folgeschäden.[SI6] [SA7] 

Die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit obliegt ebenfalls dem Kunden. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Agentur nur zu einer Grobprüfung im Hinblick auf die rechtliche Zulässigkeit verpflichtet ist. Die Agentur haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer etwaigen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.

Die Gewährleistungsfrist beträgt drei Monate [SI8] [SA9] ab Lieferung oder Leistung sofern keine anderweitigen Konsumentenschutzrechtlichen Bestimmungen anwendbar sind. Das Rückgriffsrecht gegen die Agentur gemäß § 933b Abs. 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung oder Leistung. Der Kunde hat kein Recht zur Zurückhaltung von Zahlungen aufgrund von Beanstandungen. Die Vermutungsregel des § 924 ABGB ist ausgeschlossen.

Der Kunde trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Person des Auftragnehmers liegen, wie z.B. Witterungsverhältnisse bei Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, Ausfall von Modellen, Reisebehinderungen etc.

14   Haftung und Produkthaftung

Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung der Agentur und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden, gleichgültig, ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden aus Verzug, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt, ausgeschlossen. Der Geschädigte trägt die Beweislast für das Vorliegen grober Fahrlässigkeit. 

Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die aufgrund der von der Agentur erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die Agentur nicht für eigene Anwaltskosten des Kunden, Prozesskosten oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter. Der Kunde hat die Agentur in diesem Zusammenhang schad- und klaglos zu halten.

Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren nach Ablauf von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens, in jedem Fall aber nach Ablauf von drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Agentur. Schadenersatzansprüche sind betragsmäßig auf den Nettoauftragswert begrenzt. 

15   Datenschutz

Der Kunde willigt ein, dass seine Kontaktdaten wie Firma/Name, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Ansprechperson, Vertretungsbefugnisse, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefaxnummer, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Kreditkartendaten, Bankverbindungen, UID-Nummer zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden.

Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich per E-Mail, Telefax oder Brief an die im Kopf der AGB angegebenen Kontaktdaten widerrufen werden.

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, von der Agentur oder von der Agentur beauftragten Unternehmen Nachrichten im Sinne des § 107 Telekommunikationsgesetz (TKG) zu Werbezwecken zu erhalten. Diese Einwilligung kann vom Kunden jederzeit widerrufen werden.

In unserer Datenschutzerklärung finden Sie weitere Informationen zur Datenverarbeitung durch die Agentur.

16   Erfüllungsort Gerichtsstand Rechtswahl

Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Im Falle der Versendung geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Agentur die Ware an das von ihr ausgewählte Transportunternehmen übergeben hat.

Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Agentur und dem Kunden im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ergebenden Rechtsstreitigkeiten wird ausschließlich das für den Sitz der Agentur sachlich zuständige Gericht vereinbart. 

Auf diesen Vertrag ist österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts anzuwenden.

Sofern einzelne Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig sein oder im Laufe der Zeit werden, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit und Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich für diesen Fall, die rechtsunwirksame, ungültige und/oder nichtige Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die rechtswirksam und gültig ist und in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der ersetzten Bestimmung, soweit möglich und rechtlich zulässig, entspricht.

Die Parteien vereinbaren hinsichtlich aller Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, einschließlich Streitigkeiten über dessen Gültigkeit, Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit, die Durchführung eines Verfahrens gemäß der Mediationsordnung („Wiener Mediationsregeln“) der Internationalen Schiedsinstitution der Wirtschaftskammer Österreich (VIAC) zu erörtern.

17   Schlussbestimmungen

Alle rechtsverbindlichen Erklärungen im Rahmen dieses Vertrages sind schriftlich an die zuletzt schriftlich bekannt gegebene Adresse der jeweils anderen Vertragspartei zu erklären. Erklärungen, die an die letzte schriftlich bekanntgegebene Adresse gesandt werden, gelten dem jeweiligen Vertragspartner als zugegangen.

Die Abtretung einzelner Rechte und Pflichten aus diesen AGB und dem Vertrag ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des anderen Vertragspartners zulässig